Jahresabschluss

Auf Grundlage der Buchführung erstellen wir Ihren Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 3 EStG bei nicht bilanzierenden Unternehmen.

 

Ebenso kümmern wir uns im Anschluss um alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuerjahreserklärungen, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen.


Vereinsbesteuerung

Durch mein privates Engagement hab ich mir im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit auch das Wissen über die Besteuerung von Vereinen angeeignet.


Ein Verein ist steuerlich in vier Bereiche aufgeteilt. So gibt es in Vereinen den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb sowie den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Für die ehrenamtlichen Vertreter von Vereinen ist es heutzutage kaum möglich den gesetzlichen Ansprüchen im Verein gerecht zu werden. Die Vorschriften sind sehr komplex und das Finanzamt stellt auch immer höher Ansprüche an die Vereine.

 

Gerne stehen wir Ihrem Verein beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Bewältigung der bürokratischen Hürden.


Lohn und Gehalt

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind ein sehr sensibles Thema. Sowohl für Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer.

 

Was kann ich meinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei zukommen lassen?

Was kann ich ggf. pauschal besteuern lassen um meinem Arbeitnehmer zu entlasten?

Welche Steuerklasse ist für mich als Arbeitnehmer die günstigste?

 

Wir sorgen dafür, dass Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen monatlich optimiert und fristgerecht bearbeitet werden.

 

Außerdem übernehmen wir die Meldungen an die Krankenkassen, die Finanzämter, die Berufsgenossenschaften sowie sonstige Behörden.


Buchführung

Die Basis einer optimalen Steuerberatung ist die Buchführung. Sie legt den Grundstein für die Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuererklärung, der Gewerbesteuererklärung sowie der Umsatzsteuererklärung.

 

Wir kümmern uns um die fachliche Aufbereitung Ihrer Buchhaltung in dem wir die einzelnen Geschäftsvorfälle steuerlich korrekt einordnen.

 

Durch die Kontierung und Verbuchung der Belege, erstellen wir Ihre Umsatzsteuervoranmeldung, ggf. eine Zusammenfassenden Meldung sowie die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

 

Dadurch können wir jederzeit eine sehr realistische Aussage über die aktuelle wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens treffen und ggf. Maßnahmen einleiten.

 

Indem wir die Eingangsrechnungen kontrollieren, haben Sie die Möglichkeit mögliche Mängel, die z.B. den Vorsteuerabzug verhindern würden, zu beseitigen.
Durch eine nicht ordnungsgemäße Rechnung kann schnell der Vorsteuerabzug verloren gehen.

 

Auch die Ausgangrechnungen bedürfen einer guten Prüfung, so dass die Kunden unserer Mandanten auf eine ordnungsgemäße Rechnung bauen können.

 

Ihre Buchführung ist bei uns in guten Händen.


Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuer ist so facettenreich, dass vielen Steuerpflichtigen die Bandbreite der Möglichkeiten, aber auch der Pflichten nicht bewusst ist.

So kommt es auf die richtige Berücksichtigung der Kinder an, die Ausschöpfung möglicher Pauschbeträge, Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen u.v.m...

 

Generell ist es uns besonders wichtig mit jedem Mandanten das persönliche Gespräch zu suchen um jeden einzelnen optimal beraten zu können.

 

Welche Einnahmen werden erzielt? Welche Werbungskosten/
Betriebsausgaben könnten angefallen sein? Wir stellen die richtigen Fragen.